Risikohinweise

ALLGEMEINES  

Diese Information richtet sich an umsichtige Investoren und Anleger, die ein grundlegendes Verständnis über wirtschaftliche Zusammenhänge haben und das Risiko von Immobilieninvestitionen einschätzen können. Jedem Investor wird dringend geraten, sich vor der Veranlagung mit einem Steuerberater und/oder einem Vermögensberater in Verbindung zu setzen, um die steuerlichen Konsequenzen der Investition unter Berücksichtigung seiner individuellen Verhältnisse (insbesondere seiner finanziellen Situation) zu klären. 

Immobilieninvestitionen sind in der Regel langfristige Investitionen, die auf Basis der aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten geplant werden. Die Projektinformationen und die damit verbundenen Planrechnungen basieren auf Annahmen und Erwartungen. 

Zu den allgemeinen Risiken im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen gehören z. B.: niedrige Mietnachfrage, sinkende Mietpreise, uneinbringliche Mietrückstände, Zahlungsunfähigkeit eines Vertragspartners, Änderungen rechtlicher Rahmenbedinungen, Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen, Änderungen steuerlicher Verhältnisse etc. 

Wir weisen darauf hin, dass die Beschreibung der nachgehenden Risiken eine allgemeine Übersicht über die wichtigsten Risken darstellt und die von jedem Projektentwickler auf Basis seiner angebotenen Immobilieninvestitionsmöglichkeiten gesonderten individuellen Risikohinweise nicht ersetzt. 

MARKTRISIKEN 

Verwertungsrisiko: 

Das Verwertungsrisiko ist das Risiko, die Immobilie ganz oder teilweise vermieten/ verpachten oder verkaufen zu können. Die Entwicklung des Immobilienmarktes ist nicht vorhersehbar. 

Wertminderungsrisiko: 

Aufgrund öffentlich-rechtlicher Restriktionen, Umwidmungen, öffentlicher Straßen- und Verkehrsprojekte, Gebäuden in der Nachbarschaft o. ä. können der Wert des Grundstücks und/oder dessen Nutzung beeinflusst werden. Dies kann dazu führen, dass Mieter und/oder Käufer solcher Objekte nicht gefunden oder gehalten werden können oder die Mieteinnahmen im Verhältnis zum jeweiligen Investment sinken. 

PLANUNGS- und BAURISIKEN 

Planungsrisiken:  

Planrechnungen von Projektentwicklern sind Zukunftsprognosen, die auf angenommenen Variablen basieren. Es ist möglich, dass sich diese aufgrund vom Projektentwickler nicht beeinflussbaren Größen (z. B. Zuschüsse, Baukosten, Mieteinnahmen, Zinssätze, Zinsaufschläge) zum Nachteil des Investors entwickeln, so dass insbesondere die zu leistenden Zahlungen, die vorhandenen Vermögenswerte, die Entwicklung der Immobilienwerte, das ausstehende Fremdkapital schlechter ausfallen können als prognostiziert. Es ist daher möglich, dass der Anleger nicht das gesamte eingesetzte Kapital zurückerhält bzw. ein Totalverlust möglicherweise nicht vermieden werden kann. 

Unerwartete Investitionen:  

Es gilt zu berücksichtigen, dass es trotz der Umsetzung der geplanten Bau und/oderSanierungsmaßnahmen einer Immobilie, zu unerwarteten (notwendigen) Investitionen kommen kann. 

UNTERNEHMERISCHES RISIKO  

Beteiligungsrisiko: 

Direktinvestitionen in Immobilienprojekte sind Mitunternehmerbeteiligungen. Der Investor tritt in der Regel als Kommanditist in die Gesellschaft ein und trägt damit unternehmerisches Risiko. 

Vertragsrisiko:  

Investitionsmodelle basieren auf zahlreichen Verträgen (z. B. Bau-, Miet- und Pachtverträge). Eine der Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg ist die Rechtswirksamkeit der Verträge oder einzelner Bestimmungen der Verträge. Darüber hinaus hängt die Erreichung der prognostizierten Erträge von der Wirtschaftlichkeit und Leistungsbereitschaft der einzelnen Vertragsparteien ab. Es ist möglich, dass eine oder mehrere Vertragsparteien ihre finanziellen Verpflichtungen oder die geschuldeten Leistungen nicht oder nur unzureichend oder teilweise erfüllen können, was die wirtschaftlichen Erträge mindern könnte (Ausschüttungen). Bei Ausfall einer oder mehrerer Vertragsparteien (z. B. durch Insolvenz) können die Erträge (Ausschüttungen) für den Anleger dadurch reduziert werden.